Winter Bestattungen – Unsere Leistungen auf einem Blick

Was wir für Sie tun

  • Besorgung des Totenscheins beim Hausarzt, Notarzt, Krankenhaus oder Altenheim.
  • Beantragung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt
  • Benachrichtigung des Friedhofamtes, der Kirche und des Geistlichen zur Festlegung des Termins für die Trauerfeier
  • Vermittlung von Trauerrednern
  • Vermittlung von Blumen, Dekorationen, Kränzen und Sarggestecken
  • Anschreiben von Krankenkassen
  • Kündigung und Umschreibung von Zeitungsabos, GEZ, Telefon-& Handyverträgen, diverse Versicherungen (private Haftpflicht,Unfall,Rechtsschutz sowie Hausrat und Gebäude)
  • Auflösung von Lebens- oder Sterbegeldversicherungen

Dreimonats Übergangsrente / Hinterbliebenenrente

  • Beantragung der Dreimonatsrente durch uns

Zur weiteren Bearbeitung der Hinterbliebenenrente wenden Sie sich bitte an die entsprechende Stelle Ihres Rententrägers in Ihrer Nähe, oder wir vermitteln Ihnen gerne einen Rentenbeauftragten, der Sie in allen Belangen der Witwer- oder Witwenrente unterstützt.

Dafür müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • eigener Personalsausweis
  • eigene Steueridentitätsnummer
  • eigene Chipkarte Krankenkasse
  • Bankverbingung (IBAN / BIC)
  • Heirats- und Sterbeurkunde im Original
  • eigener letzter Rentenbescheid / Rentenverlauf (1. Rentenzahlung Datum)
  • vom Verstorbenen letzten Rentenbescheid / Rentenverlauf (1. Rentenzahlung Datum)
  • Bescheide von weiteren Renten- Unfall oder ähnlichen
  • soweit zutreffend Bezüge von Wohngeld oder Sozialhilfe
  • Geburtsurkunde Kinder
  • Antrag auf Vorschusszahlung abgegeben am

Sollten Sie hierzu Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Was Sie erledigen müssen

  • Auflösung oder Änderung des Bankkontos
  • Klärung der Kostenübernahme / Auswahl der Grabstelle mit der Friedhofsverwaltung
  • Kündigung der Wohnung wenn diese nicht weitergeführt wird (sowie Wasser, Abwass, Gas & Strom)
  • Falls notwendig Erbschein beim Nachlassgericht beantragen
  • Bei vorhandenem Testament ebenfalls Nachlassgericht kontaktieren
  • Wenn Eigenheim oder Pachtgrundstücke vorhanden sind, Grundbuchamt aufsuchen

Was Sie noch beachten sollten

Verbände, Vereine, (früheren) Arbeitgeber verständigen. Manche Gewerkschaften bzw. Betriebe zahlen eine Sterbehilfe.