Zur weiteren Bearbeitung der Hinterbliebenenrente wenden Sie sich bitte an die entsprechende Stelle Ihres Rententrägers in Ihrer Nähe, oder wir vermitteln Ihnen gerne einen Rentenbeauftragten, der Sie in allen Belangen der Witwer- oder Witwenrente unterstützt.
Dafür müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Sollten Sie hierzu Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Verbände, Vereine, (früheren) Arbeitgeber verständigen. Manche Gewerkschaften bzw. Betriebe zahlen eine Sterbehilfe.
Winter Bestattungen
Walther-Rathenau-Straße 55
06749 Bitterfeld-Wolfen
OT Bitterfeld
Tel.: 03493 - 22254
Fax: 03493 - 21642
winter.bestattung(at)gmx.de